Die Strafnorm schützt die persönliche Ehre. Hierzu verbietet sie Handlungen, welche die Ehre eines anderen verletzen, etwa herabwürdigende Äußerungen, Gesten oder Tätlichkeiten. Die Beleidigung kann im Grundsatz mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe sanktioniert werden.

Vor Gericht können nach der Strafanzeige wegen Beleidigung folgende Strafen drohen: Zumeist Geldstrafen zwischen zehn und dreißig Tagessätzen, wobei dreißig Tagessätze einem Nettomonatsgehalt entsprechen. Haftstrafen von bis zu einem Jahr – gerade als Wiederholungstäter müssen Sie sogar mit einer Haftstrafe rechnen!



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